Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Hierzu zählen unter anderem die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes, anfallende Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Kosten für Sachverständige und Gutachter, Zeugengelder, Übersetzungskosten und Ähnliches, sowie Strafkaution (im Ausland), ebenso wie die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahren.
Der Rechtssuchende scheut ohne entsprechenden Kostenschutz häufig den Instanzenweg. Dies führt dazu, dass man allzu oft "klein beigibt", obwohl die Rechtslage günstig erscheint.
Die Rechtsschutzversicherung hilft in diesen Fällen. Sie deckt trotz der Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen einen recht weitgehenden Bereich, der erfahrungsgemäß für die Mehrzahl der Bürger relevanten Rechtsgebiete ab.
Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren einen immer bedeutenderen Stellenwert unter den Versicherungsarten eingenommen.
Dies liegt nicht zuletzt an den zunehmenden sozialen Auseinandersetzungen und an den immer komplizierter werdenden rechtlichen Zusammenhängen, und der wachsenden Nachfrage Versicherungswilliger an entsprechenden Absicherungen.
Es wäre jedoch falsch, eine Rechtsschutzversicherung unter dem Eindruck abzuschließen, wirklich für jede Lebenslage abgesichert zu sein.
Es gibt wichtige Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung, beispielsweise Streitigkeiten in Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten, Streitigkeiten zwischen Personen die innerhalb einer Police versichert sind, Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften, Baufinanzierungen, Baurecht, Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich, sowie Familien-und Erbrechtliche Angelegenheiten.